Rechtliche Rahmendaten & IP-Schutz
Alle Entwickler-, Projektausführungs- und Geheimhaltungsverträge (NDAs) unterliegen strikt europäischem bzw. deutschem Zivilrecht (BGB/HGB). Das geistige Eigentum geht mit dem Erreichen definierter Milestones automatisch und bedingungslos auf den Auftraggeber über — keine internationalen Grauzonen.
- Verträge nach BGB/HGB
- Auftragsverarbeitungsverträge (AVV) inklusive
- IP-Transfer bei Milestone-Abnahme
- NDA-Architekturen auf Anfrage